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Meisterprüfung Teil III und IV: Bestehensquote, Prüfungsformat und Lernleitfaden

Ein Leitfaden für alle, die sich auf Meisterprüfung Teil III und IV vorbereiten: Bestehensquote, Wiederholungsregeln, Bewertung und ein praktischer Lernplan. Das ist eine unabhängige Information, keine Verkaufsseite; die Angaben stützen sich auf die Veröffentlichungen der prüfenden Stelle.

Meisterprüfung Teil III und IV im Überblick

In Teil III ist in jedem der drei Handlungsfelder mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe schriftlich zu bearbeiten, je Handlungsfeld 2 Stunden; Teil IV hat einen schriftlichen Teil von 3 Stunden in vier Handlungsfeldern und einen praktischen Teil von höchstens 30 Minuten (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung, AMVO §§ 3 und 5). Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile bestanden sind; in Teil III darf kein Handlungsfeld unter 30 Punkten liegen, und in Teil IV brauchen Sie im schriftlichen und im praktischen Teil jeweils mindestens 50 Punkte. Dieses Portal ist eine Lernhilfe für die Teile III und IV: Der Übungssatz mit 100 Fragen nutzt nur Mehrfachauswahlfragen und bildet weder die fallbezogenen Aufgaben noch den praktischen Teil ab. Die 50 Prozent im Portal sind eine Selbstkontrolle.

Warum sie wichtig ist

Der Meistertitel ist in zulassungspflichtigen Handwerken die Voraussetzung, um einen Betrieb selbstständig zu führen, und berechtigt zur Ausbildung von Lehrlingen.

Für wen diese Prüfung gedacht ist

Gesellinnen und Gesellen, die sich auf die Teile III und IV der Meisterprüfung vorbereiten.

Bestehensquote

Die prüfende Stelle veröffentlicht für diese Prüfung keine offizielle Bestehensquote. Seien Sie vorsichtig bei Drittseiten, die eine konkrete Zahl nennen — behandeln Sie jede anderswo genannte Bestehensquote für diese Prüfung als ungeprüft.

Falls Sie nicht bestehen — Wiederholungsregeln

Nicht bestandene Prüfungsteile können Sie wiederholen; Fristen und Bedingungen regelt die Meisterprüfungsverfahrensverordnung, Auskunft gibt Ihre Handwerkskammer.

Wie bewertet wird

Bestanden ist die Meisterprüfung, wenn alle vier Teile bestanden sind. Die 50 Prozent in diesem Portal sind eine Selbstkontrolle, keine Prognose Ihres Ergebnisses. Format: vier Prüfungsteile; Teil III und IV schriftlich mit fallbezogenen Aufgaben, Teil IV zusätzlich praktisch. Für diese Prüfung ist keine offizielle Bestehensquote verfügbar; deshalb wird hier keine genannt.

Das Format auf einen Blick

Format: Teil III: schriftlich, je Handlungsfeld mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe, 2 Stunden je Handlungsfeld · Teil IV: schriftlich 3 Stunden in vier Handlungsfeldern und ein praktischer Teil (höchstens 30 Minuten) · Teile I und II je Handwerk
Prüfungskosten: Die Prüfungsgebühren legt Ihre Handwerkskammer fest; fragen Sie dort nach den aktuellen Beträgen

In Teil III ist in jedem der drei Handlungsfelder mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe schriftlich zu bearbeiten, je Handlungsfeld 2 Stunden; Teil IV hat einen schriftlichen Teil von 3 Stunden in vier Handlungsfeldern und einen praktischen Teil von höchstens 30 Minuten (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung, AMVO §§ 3 und 5). Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile bestanden sind; in Teil III darf kein Handlungsfeld unter 30 Punkten liegen, und in Teil IV brauchen Sie im schriftlichen und im praktischen Teil jeweils mindestens 50 Punkte. Dieses Portal ist eine Lernhilfe für die Teile III und IV: Der Übungssatz mit 100 Fragen nutzt nur Mehrfachauswahlfragen und bildet weder die fallbezogenen Aufgaben noch den praktischen Teil ab. Die 50 Prozent im Portal sind eine Selbstkontrolle. Teil III: schriftlich, je Handlungsfeld mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe, 2 Stunden je Handlungsfeld · Teil IV: schriftlich 3 Stunden in vier Handlungsfeldern und ein praktischer Teil (höchstens 30 Minuten) · Teile I und II je Handwerk. Bestanden ist die Meisterprüfung, wenn alle vier Teile bestanden sind. Die 50 Prozent in diesem Portal sind eine Selbstkontrolle, keine Prognose Ihres Ergebnisses.

Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen und alles, was das Lernportal Meisterprüfung Teil III und IV enthält, finden Sie auf der Produktseite Meisterprüfung Teil III und IV.

Was jeder Themenbereich tatsächlich prüft

Die AMVO nennt die Handlungsfelder, gibt aber keine Prozentgewichte vor. Dieses Portal übt die drei Handlungsfelder von Teil III und die vier Handlungsfelder von Teil IV sowie den Rahmen des Meisterprüfungsverfahrens.

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Zur Meisterprüfung wird nach § 49 HwO in der Regel zugelassen, wer die Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden hat. Ihre Handwerkskammer prüft den Antrag und informiert über Ausnahmen.

Was es tatsächlich kostet

Gebühren werden von der Handwerkskammer festgelegt.

Den Abschluss behalten — Erhalt und Rezertifizierung

Der Meistertitel gilt unbefristet.

So bereiten Sie sich wirklich vor

Arbeiten Sie die Prüfungsthemen Bereich für Bereich durch und schließen Sie mit zeitlich begrenzten Komplett-Probeprüfungen mit 100 Fragen in einer Sitzung ab.

Was sich ändert (2026)

Prüfungsregeln, Gebühren und Termine können sich ändern; dieser Leitfaden folgt den amtlichen Dokumenten unter Verifizierung, Stand Oktober 2026. Prüfen Sie die aktuellen Angaben vor der Anmeldung bei Ihrer Handwerkskammer.

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