Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte: Bestehensquote, Prüfungsformat und Lernleitfaden
Ein Leitfaden für alle, die sich auf Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte vorbereiten: Bestehensquote, Wiederholungsregeln, Bewertung und ein praktischer Lernplan. Das ist eine unabhängige Information, keine Verkaufsseite; die Angaben stützen sich auf die Veröffentlichungen der prüfenden Stelle.
Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte im Überblick
Nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) besteht die Kenntnisprüfung aus einer Patientenvorstellung mit Anamnese, Untersuchung und schriftlichem Bericht sowie einem mündlich-praktischen Prüfungsgespräch. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Leistung in der Gesamtbetrachtung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; es gibt keinen Prozentwert. Geprüft werden unter anderem Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Der Probetest im Portal hat 60 Mehrfachwahlfragen in 60 Minuten und dient nur zur Wissensübung; die echte Prüfung ist mündlich-praktisch.
Warum sie wichtig ist
Die Kenntnisprüfung ist für Ärztinnen und Ärzte aus bestimmten Ausbildungsstaaten ein möglicher Weg zur Approbation; die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Für wen diese Prüfung gedacht ist
Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss, die sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Bestehensquote
Die prüfende Stelle veröffentlicht für diese Prüfung keine offizielle Bestehensquote. Seien Sie vorsichtig bei Drittseiten, die eine konkrete Zahl nennen — behandeln Sie jede anderswo genannte Bestehensquote für diese Prüfung als ungeprüft.
Falls Sie nicht bestehen — Wiederholungsregeln
Die Wiederholung der Kenntnisprüfung richtet sich nach § 37 ÄApprO und den Vorgaben des Landes; fragen Sie die Approbationsbehörde nach den aktuellen Regeln.
Wie bewertet wird
Es gibt keinen Prozentwert: Die Prüfungskommission bewertet die Leistung in der Gesamtbetrachtung. Der Prozentwert im Probetest des Portals ist nur eine Selbstkontrolle des Fachwissens. Format: Patientenvorstellung und mündlich-praktisches Prüfungsgespräch; das Portal bietet Übungsfragen und einen Probetest mit 60 Fragen in 60 Minuten, die nicht das Prüfungsformat nachbilden. Für diese Prüfung ist keine offizielle Bestehensquote verfügbar; deshalb wird hier keine genannt.
Das Format auf einen Blick
Nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) besteht die Kenntnisprüfung aus einer Patientenvorstellung mit Anamnese, Untersuchung und schriftlichem Bericht sowie einem mündlich-praktischen Prüfungsgespräch. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Leistung in der Gesamtbetrachtung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; es gibt keinen Prozentwert. Geprüft werden unter anderem Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Der Probetest im Portal hat 60 Mehrfachwahlfragen in 60 Minuten und dient nur zur Wissensübung; die echte Prüfung ist mündlich-praktisch. Patientenvorstellung mit Anamnese, Untersuchung und schriftlichem Bericht, dazu ein mündlich-praktisches Prüfungsgespräch; keine Multiple-Choice-Prüfung. Es gibt keinen Prozentwert: Die Prüfungskommission bewertet die Leistung in der Gesamtbetrachtung. Der Prozentwert im Probetest des Portals ist nur eine Selbstkontrolle des Fachwissens.
Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen und alles, was das Lernportal Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte enthält, finden Sie auf der Produktseite Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte.
Was jeder Themenbereich tatsächlich prüft
Die Prüfungskommission veröffentlicht keine Prozentgewichte für die Fächer, daher zeigen wir kein Diagramm.
Zulassungsvoraussetzungen im Detail
Ob und wann eine Kenntnisprüfung verlangt wird, entscheidet die Approbationsbehörde des Landes nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Fragen Sie dort nach den aktuellen Voraussetzungen.
Was es tatsächlich kostet
Die Gebühren legt das Land fest, in dem Sie die Prüfung ablegen. Die Beträge ändern sich, daher nennen wir keine Summe.
Den Abschluss behalten — Erhalt und Rezertifizierung
Die Prüfung ist ein einmaliger Schritt im Approbationsverfahren; weitere Pflichten ergeben sich aus dem Berufsrecht.
So bereiten Sie sich wirklich vor
Beginnen Sie mit Innere Medizin und Chirurgie, ergänzen Sie Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung und Rechtsfragen und üben Sie die Patientenvorstellung und das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen.
Was sich ändert (2026)
Diese Anleitung folgt § 37 ÄApprO in der geltenden Fassung (Stand der Quellen Oktober 2026) und einem Informationsblatt einer Landesbehörde. Regeln und Verfahren können sich ändern.
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