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Heilpraktiker-Überprüfung: Bestehensquote, Prüfungsformat und Lernleitfaden

Ein Leitfaden für alle, die sich auf Heilpraktiker-Überprüfung vorbereiten: Bestehensquote, Wiederholungsregeln, Bewertung und ein praktischer Lernplan. Das ist eine unabhängige Information, keine Verkaufsseite; die Angaben stützen sich auf die Veröffentlichungen der prüfenden Stelle.

Heilpraktiker-Überprüfung im Überblick

Der schriftliche Teil besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, die in 120 Minuten zu bearbeiten sind; er ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen zutreffend beantwortet sind, also 45 von 60 (Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesanzeiger vom 22.12.2017, in Kraft seit dem 22.03.2018). Der mündlich-praktische Teil folgt dem schriftlichen Teil; er ist bestanden, wenn keine gefahrbegründenden Mängel festgestellt werden. Dieses Portal übt nur den schriftlichen Teil und bildet den mündlich-praktischen Teil nicht nach. Der Übungssatz im Portal hat 60 Fragen mit 120 Minuten Bearbeitungszeit und entspricht damit dem Umfang des schriftlichen Teils.

Warum sie wichtig ist

Ohne Approbation darf die Heilkunde in Deutschland nur mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausgeübt werden; die Überprüfung durch das Gesundheitsamt ist der Weg zu dieser Erlaubnis.

Für wen diese Prüfung gedacht ist

Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter, die sich auf den schriftlichen Teil der amtsärztlichen Überprüfung vorbereiten.

Bestehensquote

Die prüfende Stelle veröffentlicht für diese Prüfung keine offizielle Bestehensquote. Seien Sie vorsichtig bei Drittseiten, die eine konkrete Zahl nennen — behandeln Sie jede anderswo genannte Bestehensquote für diese Prüfung als ungeprüft.

Falls Sie nicht bestehen — Wiederholungsregeln

Eine nicht bestandene Überprüfung können Sie wiederholen; Fristen und Bedingungen legt das zuständige Gesundheitsamt fest.

Wie bewertet wird

Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet sind, also 45 von 60. Der Prozentwert im Übungssatz ist nur eine Selbstkontrolle und keine Prognose Ihres Ergebnisses; der mündlich-praktische Teil wird gesondert bewertet. Format: schriftlicher Teil mit 60 Multiple-Choice-Fragen in 120 Minuten; der Übungssatz im Portal hat denselben Umfang, der mündlich-praktische Teil wird nicht nachgebildet. Für diese Prüfung ist keine offizielle Bestehensquote verfügbar; deshalb wird hier keine genannt.

Das Format auf einen Blick

Format: Schriftlicher Teil: 60 Multiple-Choice-Fragen in 120 Minuten, bestanden bei mindestens 45 richtigen Antworten · danach ein mündlich-praktischer Teil
Prüfungskosten: Die Gebühr legt das zuständige Gesundheitsamt fest und sie unterscheidet sich je nach Ort; fragen Sie dort nach dem aktuellen Betrag

Der schriftliche Teil besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, die in 120 Minuten zu bearbeiten sind; er ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen zutreffend beantwortet sind, also 45 von 60 (Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesanzeiger vom 22.12.2017, in Kraft seit dem 22.03.2018). Der mündlich-praktische Teil folgt dem schriftlichen Teil; er ist bestanden, wenn keine gefahrbegründenden Mängel festgestellt werden. Dieses Portal übt nur den schriftlichen Teil und bildet den mündlich-praktischen Teil nicht nach. Der Übungssatz im Portal hat 60 Fragen mit 120 Minuten Bearbeitungszeit und entspricht damit dem Umfang des schriftlichen Teils. Schriftlicher Teil: 60 Multiple-Choice-Fragen in 120 Minuten, bestanden bei mindestens 45 richtigen Antworten · danach ein mündlich-praktischer Teil. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet sind, also 45 von 60. Der Prozentwert im Übungssatz ist nur eine Selbstkontrolle und keine Prognose Ihres Ergebnisses; der mündlich-praktische Teil wird gesondert bewertet.

Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen und alles, was das Lernportal Heilpraktiker-Überprüfung enthält, finden Sie auf der Produktseite Heilpraktiker-Überprüfung.

Was jeder Themenbereich tatsächlich prüft

Die Leitlinien geben keine Prozentgewichte vor; das Portal übt die Themenbereiche des schriftlichen Teils, ohne Anteile zu behaupten.

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: in der Regel Mindestalter 25 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss, Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Ihr Gesundheitsamt prüft den Antrag und nennt die erforderlichen Unterlagen, etwa ein Führungszeugnis.

Was es tatsächlich kostet

Die Gebühr für die Überprüfung und die Erlaubnis legt das jeweilige Gesundheitsamt fest; sie unterscheidet sich je nach Ort. Fragen Sie auch nach den Kosten einer Wiederholung.

Den Abschluss behalten — Erhalt und Rezertifizierung

Die Erlaubnis gilt unbefristet; Berufspflichten wie Hygiene, Dokumentation und Fortbildung ergeben sich aus dem Berufsrecht, fragen Sie dazu Ihr Gesundheitsamt.

So bereiten Sie sich wirklich vor

Arbeiten Sie die Themenbereiche der Leitlinien Bereich für Bereich mit Übungsfragen und Lernkarten durch und schließen Sie mit dem zeitlich begrenzten Übungssatz von 60 Fragen in 120 Minuten ab. Bereiten Sie den mündlich-praktischen Teil getrennt vor und erfragen Sie die Termine bei Ihrem Gesundheitsamt.

Was sich ändert (2026)

Dieser Leitfaden folgt den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (Bundesanzeiger vom 22.12.2017, in Kraft seit dem 22.03.2018) und einem aktuellen Merkblatt eines Gesundheitsamts, Stand Oktober 2026. Prüfungsregeln, Termine und Gebühren können sich ändern; prüfen Sie die aktuellen Angaben vor der Anmeldung bei Ihrem Gesundheitsamt.

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