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Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme Bestehensquote, Format und Lernleitfaden

Dieser Leitfaden ist in der Sprache verfasst, in der die Prüfung tatsächlich abgelegt wird (DE).

Ein echtes Nachschlagewerk für alle, die sich auf die Prüfung Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme — IHK-Abschlussprüfung Teil 2 (schriftliche Prüfungsbereiche) vorbereiten — Bestehensquote, Wiederholungsregeln, Bewertung und ein praktischer Lernplan. Das ist unabhängiger Referenzinhalt, keine Verkaufsseite: Alles Folgende stammt von der prüfenden Stelle von Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme.

Was die Prüfung Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme ist

Elektronikerinnen und Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme planen, errichten, ändern und warten elektrotechnische Systeme der Gebäude- und Infrastrukturtechnik. Ihre Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und endet mit der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus dem praktischen Arbeitsauftrag und den drei schriftlichen Prüfungsbereichen Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Warum sie wichtig ist

Mit der bestandenen Abschlussprüfung erwerben Sie den anerkannten Berufsabschluss. Teil 2 geht mit 60 % in das Gesamtergebnis ein, und die drei schriftlichen Bereiche entscheiden gemeinsam mit dem Arbeitsauftrag über das Bestehen: In zwei der schriftlichen Bereiche müssen die Leistungen mindestens ausreichend sein, im dritten darf keine ungenügende Leistung vorliegen.

Für wen diese Prüfung gedacht ist

Das Portal richtet sich an Auszubildende im dritten und vierten Ausbildungsjahr, die sich auf die schriftlichen Bereiche von Teil 2 vorbereiten, und an Prüflinge, die die Prüfung wiederholen. Es übt die Fachaufgaben im Prüfungsformat; der praktische Arbeitsauftrag wird im Betrieb vorbereitet und ist nicht Gegenstand des Portals.

Bestehensquote

Die prüfende Stelle veröffentlicht für diese Prüfung keine offizielle Bestehensquote. Seien Sie vorsichtig bei Drittseiten, die eine konkrete Zahl nennen — behandeln Sie jede anderswo genannte Bestehensquote für diese Prüfung als ungeprüft.

Falls Sie nicht bestehen — Wiederholungsregeln

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 37) zweimal wiederholt werden. Die IHK legt die Wiederholungstermine fest; Einzelheiten zu Anmeldung und Gebühr erfahren Sie bei der für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständigen IHK. Vor einer endgültig nicht bestandenen Prüfung kann der Prüfungsausschuss auf Antrag oder nach Ermessen einzelne schriftliche Prüfungsbereiche durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ergänzen, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann.

Wie bewertet wird

Im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung zählt Teil 1 mit 40 % und Teil 2 mit 60 %. Innerhalb von Teil 2 werden der Arbeitsauftrag mit 50 %, die Bereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse mit je 20 % und die Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 % gewichtet. Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, im Arbeitsauftrag und im Gesamtergebnis der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; in zwei der schriftlichen Bereiche müssen sie mindestens ausreichend sein, im dritten darf keine ungenügende Leistung vorliegen. Eine amtliche Bestehensquote für diesen Beruf wurde nicht gefunden und wird deshalb hier nicht genannt.

Das Format auf einen Blick

Format: Teil 2 der Abschlussprüfung: Systementwurf (höchstens 120 Min., 20 %), Funktions- und Systemanalyse (höchstens 120 Min., 20 %), Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Min., 10 %) und Arbeitsauftrag (praktisch, 50 %); Gesamtergebnis: Teil 1 mit 40 %, Teil 2 mit 60 %
Echte Prüfungskosten: Prüfungsgebühr je IHK unterschiedlich (z. B. 238 € für Teil 2 laut Gebührenverzeichnis der IHK Nord Westfalen)

Teil 2 der Abschlussprüfung umfasst vier Prüfungsbereiche. Im Systementwurf (höchstens 120 Minuten) entwerfen Sie nach vorgegebenen Kundenanforderungen eine Änderung in einem System der Gebäude- und Infrastrukturtechnik. In der Funktions- und Systemanalyse (höchstens 120 Minuten) analysieren Sie ein Gebäude- oder Infrastruktursystem. In der Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten) bearbeiten Sie praxisbezogene, handlungsorientierte Aufgaben. Der Arbeitsauftrag wird als betrieblicher Auftrag (24 Stunden mit Fachgespräch von höchstens 30 Minuten) oder als praktische Arbeitsaufgabe (14 Stunden mit Fachgespräch von höchstens 20 Minuten) durchgeführt; der Ausbildungsbetrieb wählt die Variante.

  • Arbeitsauftrag (praktischer Prüfungsbereich, nicht Teil dieses Portals)50%
  • Systementwurf (schriftlich, höchstens 120 Minuten)20%
  • Funktions- und Systemanalyse (schriftlich, höchstens 120 Minuten)20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, höchstens 60 Minuten)10%

Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen und alles, was das Lernportal Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme enthält, finden Sie auf der Produktseite Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme.

Was jeder Themenbereich tatsächlich prüft

Systementwurf: technische Problemanalyse, Lösungskonzepte unter Berücksichtigung von Vorschriften, Regelwerken, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen, Systemspezifikationen, Auswahl elektrotechnischer Komponenten, Kostenermittlung und technische Unterlagen. Funktions- und Systemanalyse: Funktion und Sicherheit von Gebäuden und technischen Einrichtungen analysieren und beurteilen, den Betrieb planen und Maßnahmen und Aufträge spezifizieren. Wirtschafts- und Sozialkunde: wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen (Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau des Ausbildungsbetriebes, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz und Informationssicherheit).

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Die Prüfung legen Auszubildende im Ausbildungsberuf Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme ab; der Ausbildungsbetrieb meldet sie bei der zuständigen IHK an. Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen (zum Beispiel Ausbildungszeit, Teilnahme an Teil 1 und Ausbildungsnachweise) regelt das Berufsbildungsgesetz; Ihre IHK informiert Sie über die Anmeldung.

Was es tatsächlich kostet

Die Prüfungsgebühr legt jede IHK in ihrem Gebührenverzeichnis fest. Als Beispiel nennt die IHK Nord Westfalen 238 € für Teil 2 der Abschlussprüfung. Erkundigen Sie sich bei der für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständigen IHK nach der aktuellen Gebühr und danach, wer sie in Ihrem Fall trägt.

Den Abschluss behalten — Erhalt und Rezertifizierung

Mit der bestandenen Abschlussprüfung erwerben Sie den Berufsabschluss; eine Rezertifizierung ist nicht vorgesehen. Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann zum Beispiel Fortbildungen zur Technikerin oder zum Techniker oder zum Meister bzw. zur Meisterin anschließen; die Voraussetzungen regeln die jeweiligen Fortbildungsordnungen.

So bereiten Sie sich wirklich vor

Die drei schriftlichen Bereiche bringen zusammen 50 % von Teil 2: Systementwurf und Funktions- und Systemanalyse (je 120 Minuten, je 20 %) verlangen Problemanalyse, Lösungskonzepte, Kosten- und Komponentenauswahl, Fehleranalyse und die Beurteilung von Funktion und Sicherheit; die Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 %) deckt Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Betriebsorganisation, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Datenschutz ab. Planen Sie die meiste Zeit für die beiden großen Fachbereiche ein, üben Sie mit Aufgaben im Prüfungsformat unter Zeitdruck und wiederholen Sie die Wirtschafts- und Sozialkunde mit Fallaufgaben, damit hier keine ungenügende Leistung entsteht.

Was sich ändert (2026)

Die Prüfung richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen in der Fassung mit der Zweiten Änderungsverordnung vom 7. Juni 2018. Prüfungsaufgaben, Termine und Gebühren sind bei der zuständigen IHK zu erfragen; die Aufgabensätze ändern sich mit jedem Prüfungstermin.

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