Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR) Bestehensquote, Format und Lernleitfaden
Dieser Leitfaden ist in der Sprache verfasst, in der die Prüfung tatsächlich abgelegt wird (DE).
Ein echtes Nachschlagewerk für alle, die sich auf die Prüfung Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR) — IHK, Basiskurs nach Kapitel 8.2 ADR vorbereiten — Bestehensquote, Wiederholungsregeln, Bewertung und ein praktischer Lernplan. Das ist unabhängiger Referenzinhalt, keine Verkaufsseite: Alles Folgende stammt von der prüfenden Stelle von Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR).
Was die Prüfung Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR) ist
Wer gefährliche Güter auf der Straße befördert, braucht nach Kapitel 8.2 des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) eine ADR-Schulungsbescheinigung. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) sie aus, bundeseinheitlich nach der DIHK-Mustersatzung und dem DIHK-Kursplan. Voraussetzung sind ein anerkannter Basiskurs und eine bestandene schriftliche Prüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten.
Warum sie wichtig ist
Ohne gültige ADR-Schulungsbescheinigung dürfen Fahrerinnen und Fahrer bestimmte Gefahrgüter in Versandstücken oder als Schüttgut nicht befördern. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre; wer sie verlängern will, muss innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf eine Auffrischungsschulung besuchen und die entsprechende Prüfung bestehen. Mit einem sicheren Basiskurs-Abschluss legen Sie die Grundlage für die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7.
Für wen diese Prüfung gedacht ist
Die Prüfung richtet sich an Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer sowie an alle, die Fahrzeuge mit Gefahrgut führen, zum Beispiel im Stückgut-, Paket- und Verteilerverkehr. Wer zusätzlich Tankfahrzeuge oder Gefahrgut der Klassen 1 und 7 befördern will, braucht außer dem Basiskurs den jeweiligen Aufbaukurs.
Bestehensquote
Die prüfende Stelle veröffentlicht für diese Prüfung keine offizielle Bestehensquote. Seien Sie vorsichtig bei Drittseiten, die eine konkrete Zahl nennen — behandeln Sie jede anderswo genannte Bestehensquote für diese Prüfung als ungeprüft.
Falls Sie nicht bestehen — Wiederholungsregeln
Nach der DIHK-Mustersatzung lässt die IHK bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu; der Antrag ist auch elektronisch möglich. Eine weitere Wiederholung ohne erneute Schulung ist in der Mustersatzung nicht vorgesehen, die Einzelheiten regelt Ihre IHK. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Die Prüfungstermine legt die jeweilige IHK fest.
Wie bewertet wird
Die Prüfung im Basiskurs besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen mit je vier Antwortvorschlägen, von denen genau einer richtig ist; die Dauer beträgt 45 Minuten. Nach der DIHK-Mustersatzung (§ 14) sind mindestens 25 richtige Antworten zum Bestehen nötig, das heißt höchstens 5 Fehler. Die Fragen stammen aus dem Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern und beziehen sich auf die Lerninhalte des DIHK-Kursplans. Die Prüfung ist schriftlich (auf Papier oder elektronisch), nicht öffentlich und ohne Hilfsmittel. Die IHK veröffentlicht keine amtliche Bestehensquote.
Das Format auf einen Blick
Die Prüfung im Basiskurs ist schriftlich (auf Papier oder elektronisch) und besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen mit je vier Antwortvorschlägen, von denen genau einer richtig ist. Sie dauert 45 Minuten und ist mit mindestens 25 richtigen Antworten bestanden. Die Fragen stammen aus dem Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern; Hilfsmittel sind nicht zugelassen, die Prüfungssprache ist Deutsch, und vor Beginn wird die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis geprüft.
- Allgemeine Vorschriften7.89%
- Allgemeine Gefahreneigenschaften21.05%
- Dokumentation10.53%
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung10.53%
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln10.53%
- Durchführung der Beförderung21.05%
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen7.89%
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen10.53%
Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen und alles, was das Lernportal Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR) enthält, finden Sie auf der Produktseite Gefahrgutfahrer-Schulungsprüfung (ADR).
Was jeder Themenbereich tatsächlich prüft
Der DIHK-Kursplan Basiskurs (Stand 01/2025) gliedert den Stoff in acht Themensektoren mit insgesamt 19 Unterrichtseinheiten: Allgemeine Vorschriften (1,5), Allgemeine Gefahreneigenschaften (4), Dokumentation (2), Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen und Ausrüstung (2), Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln (2), Durchführung der Beförderung (4), Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen (1,5) sowie Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen (2). Die Prozentangaben im Portal entsprechen diesem Zeitanteil; die IHK veröffentlicht keine Verteilung der Prüfungsfragen auf die Sektoren.
Zulassungsvoraussetzungen im Detail
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer ohne Fehlzeiten an einem von der IHK anerkannten Basiskurs teilgenommen hat. Der Kurs umfasst mindestens 18 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens eine Unterrichtseinheit Praxis; eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, und eine Schulung darf nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen. Zu den Aufbaukursen wird nur zugelassen, wer die Basiskurs-Prüfung bestanden hat oder eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt.
Was es tatsächlich kostet
Zwei Kostenblöcke kommen zusammen: die Gebühr des Schulungsanbieters für den Basiskurs und die Prüfungsgebühr der IHK. Die Prüfungsgebühr legt jede IHK in ihrem Gebührenverzeichnis fest; laut den Verzeichnissen 2026 liegt sie für den Basiskurs zwischen 50 € (IHK Oberfranken Bayreuth) und 98 €, zum Beispiel 70 € bei der IHK Pfalz und der IHK Niederbayern, 84 € bei der IHK Mittlerer Niederrhein und 85 € bei der IHK Region Stuttgart. Für eine Wiederholungsprüfung fällt erneut eine Gebühr an.
Den Abschluss behalten — Erhalt und Rezertifizierung
Die ADR-Schulungsbescheinigung wird für fünf Jahre ausgestellt, wobei das Datum der Basiskurs-Prüfung maßgebend ist. Wer sie verlängern möchte, besucht innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf eine von der IHK anerkannte Auffrischungsschulung und besteht die dazugehörige Prüfung; alternativ kann eine anerkannte Erstschulung mit Prüfung besucht werden.
So bereiten Sie sich wirklich vor
Der DIHK-Kursplan (Stand 01/2025) verteilt die 19 Unterrichtseinheiten des Basiskurses so: Allgemeine Gefahreneigenschaften und Durchführung der Beförderung jeweils 4, Dokumentation, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Kennzeichnung und Bezettelung sowie Maßnahmen nach Unfällen jeweils 2, Allgemeine Vorschriften und Pflichten/Sanktionen jeweils 1,5. Planen Sie die meiste Lernzeit für die beiden großen Themensektoren ein, lernen Sie Tafeln, Gefahrzettel und Beförderungspapiere mit Bildern und Beispielen und üben Sie in den letzten Tagen vollständige Probeprüfungen mit 30 Fragen in 45 Minuten, bis Sie regelmäßig mindestens 25 richtige Antworten erreichen.
Was sich ändert (2026)
Der Kursplan Basiskurs gilt in der Fassung Stand 01/2025 (letzte Änderung 01.01.2025). Das ADR wird im Zweijahresrhythmus überarbeitet, und die DIHK passt die Kurspläne entsprechend an. Prüfen Sie vor der Anmeldung auf der Seite Ihrer IHK, welcher Kursplan und welche Gebühr aktuell gelten.
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